Die Ablehnung der Vorlage über die Altersvorsorge 2020 vom 24. September 2017 hat zur Folge, dass die MWST-Steuersätze per 1. Januar 2018 angepasst werden müssen. Infoma newsystem ist für solche Steuersatzänderungen ausgelegt und bedarf keine spezifischen Anpassungen.
Damit unsere Kunden nicht selber die neu ab dem 1. Januar 2018 gültigen Steuersätze im System hinterlegen müssen, werden mit dem Release NSP3.30 im Oktober 2017 die MWST Steuersätze automatisch hinterlegt.
Steuersatz |
bis 31.12.2017 |
ab 01.01.2018 |
Normalsatz |
8.00 % |
7.70 % |
Reduzierter Satz |
2.50 % |
2.50 % |
Sondersatz Beherbergungsleistungen |
3.80 % |
3.70 % |
Saldosteuersätze / Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen |
0.10 % |
0.10 % |
0.60 % |
0.60 % |
|
1.30 % |
1.20 % |
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2.10 % |
2.00 % |
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2.90 % |
2.80 % |
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3.70 % |
3.50% |
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4.40 % |
4.30 % |
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5.20 % |
5.10 % |
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6.10 % |
5.90 % |
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6.70 % |
6.50 % |
In der MWST Info Nr. 19 der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist aufgeführt, wie die MWST Steuersatzreduktionen umgesetzt wird. Mit den nachfolgenden Links gelangen sie direkt zu den jeweiligen Informationen:
Zu beachten ist, dass nicht das Rechnungsdatum massgebend ist für die Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes, sondern der Zeitpunkt der Lieferung. Aus diesem Grund müssen Sie bei Buchungen zusätzlich das Lieferdatum beachten und wenn nötig anpassen. Detailliertere Informationen erhalten Sie ab Mitte Oktober.
Die Anpassungen des MWST Formulars aufgrund der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes wird im neuen Jahr ausgeliefert.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.