QR-Rechnungen
Mit Infoma sind Sie bereit für die neue QR-Rechnung
... und mit Infoma sind Sie bereit für die neue QR-Rechnung. Um die QR-Rechnungen zu aktivieren, braucht es nur noch drei Schritte:
Schritt 1 - Die Initialisierung: Je nach dem, welche Fachlösung Sie einsetzen, ist der erste Schritt leicht unterschiedlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Durchführung benötigen, dann stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden des Service-Desk gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Nach der Initialisierung justieren Sie Ihre gedruckten Rechnungen und sind dann bereit, die QR-Rechnungen zum richtigen Zeitpunkt zu aktivieren.
Ab der Installation des Release NSP4.31 können Sie die benötigten QR-Rechnungen aktivieren. Die entsprechenden Informationen finden Sie im Handbuch.
Sie benötigen das Release 21-01-00. Ab dann können die Reporte auf die neuen QR-Rechnungen umgestellt werden. Ausführliche Informationen zur Umstellung entnehmen Sie der Anleitung "Einrichten von ausgehenden QR-Rechnungen mit Infoma WWSoft".
Nach der Installation des Release 21-01-10 bestellen Sie die Umstellung von Infoma GeSoft auf die neuen QR-Rechnungen ganz einfach bei unserem Service-Desk, in dem Sie einen Standardauftrag «QR-Rechnungen einrichten» erstellen.
Möchten Sie zu den Ersten gehören, die auf QR-Rechnungen umstellen? Dann melden Sie sich nach der Installation des Releases 21-01-00 bei uns als Pilot-Gemeinde an.
Für den Druck der neuen QR-Rechnungen wird – ähnlich wie in der Vergangenheit – gemäss SIX spezielles Papier benötigt. Dieses enthält die notwendigen Perforierungen beim Einzahlungsschein. Dieses bestellen Sie ganz komfortabel im WebShop unseres Partners Ruf Avatech AG zu Vorzugskonditionen.
Dank dem QR-Code ist die Justierung nicht mehr ganz so heikel wie bei den alten Einzahlungsscheinen.
Dennoch bestehen Vorgaben, wo der Einzahlungsschein positioniert werden muss. Am einfachsten prüfen Sie die korrekte Position des Einzahlungsscheines mit der QR-Kontrollschablone aus unserem WebShop.
Zum Beispiel aktivieren Sie in der Steuerfakturierung die QR-Rechnung bereits im Februar 2022, damit die daraus erstellten Rechnungen mit Fälligkeit Dezember 2022 bereits den dann benötigten QR-Code enthalten.
Hingegen können Sie bei der Gebührenfakturierung bis spätestens im August 2022 warten, bis Sie auf die neuen QR-Rechnungen wechseln.
Im Beitrag der SRF Tageschau vom 9. Juni 2020 erhalten Sie weitere Inputs, warum die neue QR-Rechnung nur Vorteile bringt.
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